Mittwoch, 06 November 2024 16:02

Anklage wegen Mordes gegen afghanischen Täter in Mannheim

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Prozess Prozess piaxbay / Foto illustrativ

Ende Mai ereignete sich in Mannheim ein tödlicher Messerangriff, bei dem ein afghanischer Staatsbürger einen Polizisten erstach. Nach intensiven Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt nun Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Die Tat wird jedoch nicht als terroristischer Akt eingestuft.

Inhaltsverzeichnis:

Tatort - Mannheimer Marktplatz und gezielte Planung des Angriffs

Am Tag des Angriffs reiste der Angeklagte Sulaiman A. aus Heppenheim nach Mannheim. Laut den Recherchen des SWR und ARD-Hauptstadtstudios fuhr er vom Hauptbahnhof zum Marktplatz, wo eine Veranstaltung der rechtspopulistischen Bewegung Pax Europa vorbereitet wurde. Videoaufnahmen zeigen, wie A. bereits vor der Veranstaltung um den Tatort schlich, bevor er den Aktivisten Michael Stürzenberger angriff. Der anschließende Tumult führte dazu, dass mehrere Menschen durch Messerstiche verletzt wurden, darunter auch der Polizeihauptkommissar Rouven Laur.

Als die Polizei eingriff, gelang es A., sich den Beamten entgegenzustellen. Im Verlauf der Auseinandersetzung stach er Laur heimtückisch von hinten in den Hals, was letztendlich zum Tod des Polizisten führte. Die schockierende Tat löste breite Bestürzung aus und führte zu einer öffentlichen Trauerfeier, bei der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dem ermordeten Beamten die letzte Ehre erwies.

Zweifel an terroristischem Hintergrund

Obwohl Sulaiman A. Sympathien für die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) zeigte, stufen die Ermittler die Tat nicht als terroristischen Akt ein. Es wurden keine Hinweise auf eine direkte Mitgliedschaft oder Unterstützung des IS gefunden. Der Angeklagte konsumierte jedoch Inhalte radikaler IS-Prediger und stellte Fragen über die afghanische Taliban und den IS. Trotz dieser ideologischen Einflüsse fehlt nach Ansicht der Ermittler ein direkter Bezug zur Terrororganisation.

Motiv - ideologische Überzeugung und Vorbereitung

Laut Anklage bereitete sich A. systematisch auf die Tat vor. Er erwarb über das Internet Jagdmesser und schrieb eine Abschiedsnachricht an seine Mutter. Sulaiman A. tauschte außerdem sein Mobiltelefon gegen ein älteres Modell aus, offenbar um Spuren zu verwischen. Diese Handlungen deuten auf eine bewusste Planung hin. Die Anklage sieht als Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe, die sich aus seiner menschenverachtenden Ideologie ergeben sollen.

Prozess in Stuttgart und mögliche Folgen

Das Oberlandesgericht Stuttgart wird den Fall verhandeln, da der Generalbundesanwalt die besondere Bedeutung des Falls anerkannt hat. Zunächst wird das Gericht prüfen, ob die Anklage zugelassen wird und wie viele Richter den Prozess führen sollen. Es ist wahrscheinlich, dass das Verfahren im Hochsicherheitsgebäude in Stuttgart-Stammheim stattfindet.

Bei einer Verurteilung droht Sulaiman A. eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Nach der Haft könnte ihm die Abschiebung nach Afghanistan bevorstehen. Derzeit befindet sich A. in Untersuchungshaft in Frankfurt am Main, nachdem er aufgrund seiner Verletzungen zunächst medizinisch behandelt wurde.

Quelle:  www.sn2world.com/de, tagesschau.de