Montag, 09 September 2024 13:17

Afrikanische Schweinepest in Mannheim: Wandelnde Strategien im Kampf gegen die Seuche

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Afrikanische Schweinepest Afrikanische Schweinepest fot: pixabay / illustrativ

Die Stadt Mannheim hat in Reaktion auf die Entwicklungen bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Baden-Württemberg ihre Vorsichtsmaßnahmen in der Sperrzone II angepasst. Ursprünglich wurden strenge Restriktionen eingeführt, um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, darunter ein absolutes Jagdverbot auf Wildschweine. Diese Maßnahmen waren notwendig, um die lokale Wildschweinpopulation nicht zu stören und damit das Risiko einer weiteren Verbreitung der ASP zu minimieren.

Jagdregelungen und Biosicherheit

Trotz intensiver Bemühungen, die Seuche zu kontrollieren, wurden in Baden-Württemberg keine weiteren ASP-infizierten Tiere gefunden. Dank der Errichtung von Zäunen in den betroffenen Gebieten konnte die Bewegungsfreiheit der Wildschweine effektiv eingeschränkt werden. Auf Grundlage dieser Entwicklung hat die Stadt Mannheim eine geänderte Allgemeinverfügung erlassen, die das Jagen von Schalen- und Raubwild unter strengen Auflagen wieder erlaubt.

Zu den wichtigsten Auflagen gehört, dass Hausschweinhalter und deren Mitarbeiter nicht an der Jagd teilnehmen dürfen, um Kreuzkontaminationen zu vermeiden. Weiterhin ist jeder Kontakt von Hunden mit Wildschweinen strengstens untersagt. Sollte ein Kontakt dennoch erfolgen, sind umgehende Dekontaminationsmaßnahmen erforderlich, wie das gründliche Waschen und Desinfizieren der betroffenen Bereiche.

Schutzmaßnahmen beim Verlassen der Sperrzone

Besondere Sorgfalt ist beim Verlassen der Sperrzone II geboten. Jäger müssen ihre Schuhe dekontaminieren oder wechseln, bevor sie in Fahrzeuge steigen. Die Fahrzeuge selbst sollten, wenn möglich, äußerlich gereinigt und desinfiziert werden, insbesondere wenn Wege innerhalb der Sperrzone verlassen wurden. Auch die Jagdkleidung und Ausrüstung müssen regelmäßig bei mindestens 60 Grad gewaschen werden, um jede Gefahr der Verschleppung der Krankheit auszuschließen.

Einschränkungen und neue Möglichkeiten

Trotz der Lockerung einiger Beschränkungen bleibt das absolute Jagdverbot innerhalb eines drei Kilometer Radius um den Ort des ASP-Fundes bestehen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das Risiko einer Ausbreitung der Krankheit minimiert wird, während gleichzeitig die Population der Wildschweine kontrolliert wird. Zusätzlich ist es nun gestattet, Raubwild wie Füchse zu jagen, um gefährdete Arten in der Region zu schützen.

Für detaillierte Informationen und Updates zur Situation empfiehlt die Stadt Mannheim den Besuch ihrer Website sowie spezifischer Seiten, die sich ausschließlich mit der Afrikanischen Schweinepest befassen. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Seuche effektiv zu bekämpfen und gleichzeitig die lokalen Ökosysteme und landwirtschaftlichen Betriebe zu schützen.

Quelle: www.on-the-top.net/de, MANNHEIM24