Inhaltsverzeichnis:
- Neue Struktur der Abfallwirtschaft Heidelberg
- Berechnungsmodell ab 2026
- Wirtschaftliche Hintergründe der Anpassung
- Vergleich der Gebühren im Land Baden-Württemberg
Neue Struktur der Abfallwirtschaft Heidelberg
Die Anpassung der Abfallwirtschaftssatzung soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Einer der Hauptgründe ist das Ende des aktuellen Bewertungszeitraums zum 31. Dezember 2025. Damit werden neue Berechnungen der Gebühren für die Jahre 2026 und 2027 erforderlich. Das bestehende Gebührensystem der Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten (ASZ) Heidelberg gehört zu den umfangreichsten in Baden-Württemberg. Es besteht aus zwei zentralen Bestandteilen:
- Jahresgebühr, auch Einheitsgebühr genannt.
- Leistungsabhängige Gebühr, die vom individuellen Verbrauch abhängt.
Die Jahresgebühr deckt die sogenannten Vorhaltekosten ab, also die Fixkosten, die unabhängig von der Nutzung entstehen. Dazu zählen:
- Sammlung und Verwertung von Papier, Bioabfall und Grünschnitt
- Zweimalige Sperrmüllabholung pro Jahr
- Betrieb der fünf städtischen Recyclinghöfe
- Beratung zur individuellen Abfallentsorgung
Die leistungsabhängige Gebühr orientiert sich weiterhin an der Größe der Müllbehälter, dem Abholrhythmus und der Dienstleistungsart. Haushalte können durch konsequente Mülltrennung ihre Gebühren senken.
Berechnungsmodell ab 2026
Die neue Jahresgebühr wird degressiv ausgestaltet. Je mehr Personen in einem Haushalt gemeldet sind, desto geringer ist der Beitrag pro Kopf. Damit sollen Mehrpersonenhaushalte entlastet werden. Ein Fünf-Personen-Haushalt zahlt somit eine Gebühr, die auf fünf Personen basiert.
Für Gewerbebetriebe ändert sich nichts. Dort bleibt das Volumen der Abfallbehälter ausschlaggebend. Bisher war die Jahresgebühr direkt an das Restabfallvolumen gekoppelt. Durch die sinkende Abfallmenge pro Kopf könnte dieses Modell künftig zu regelmäßigen Gebührenerhöhungen führen.
Die neue Berechnung sorgt für Stabilität. Die Grundkosten der Abfallwirtschaft werden künftig über die Anzahl der gemeldeten Personen gleichmäßig verteilt. Dadurch können die Gebühren gerechter und nachvollziehbarer gestaltet werden.
Wirtschaftliche Hintergründe der Anpassung
Die ASZ Heidelberg steht wie viele kommunale Betriebe unter wirtschaftlichem Druck. Steigende Tariflöhne, höhere Energiepreise und die CO₂-Bepreisung für Restabfall führen zu Mehrkosten. Um diese Belastungen auszugleichen, wird eine moderate Gebührenerhöhung von 5 Prozent vorgeschlagen.
Die Kalkulation der aktuellen Gebühren endet am 31. Dezember 2025. Danach ist eine Neuberechnung notwendig, um die Betriebskosten weiterhin zu decken. Trotz der Erhöhung bleiben die Abfallgebühren in Heidelberg unter dem Landesdurchschnitt.
Vergleich der Gebühren im Land Baden-Württemberg
2024 lag der Durchschnitt der Abfallgebühren in Baden-Württemberg für eine vierköpfige Familie bei 196,70 Euro pro Jahr. In Heidelberg bewegen sich die Kosten für denselben Haushaltstyp zwischen 179,10 und 191,10 Euro jährlich.
Umgerechnet ergibt sich ein Betrag von maximal 92 Cent pro Woche und pro Person. Damit bleibt Heidelberg trotz der geplanten Anpassung unter dem landesweiten Mittelwert.
Die Stadt sieht in der Neuregelung eine Chance, langfristig stabile und transparente Gebühren zu gewährleisten. Mit dem neuen Modell sollen Kosten gerechter verteilt und das Bewusstsein für umweltgerechtes Handeln weiter gestärkt werden.
Quelle: HEIDELBERG24, webrivaig.com/de