Freitag, 15 August 2025 11:54

Lebenslange Haft im Mannheimer Messerprozess gefordert

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Gericht entscheidet über Strafe für Sulaiman A. Gericht entscheidet über Strafe für Sulaiman A. pexels/Foto illustrativ

Die Verhandlung um die tödliche Messerattacke auf dem Marktplatz von Mannheim hat eine neue Wendung genommen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung von Sulaiman A. verlangen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Uneinigkeit besteht jedoch über die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine anschließende Sicherungsverwahrung. Diese Punkte könnten den Zeitpunkt einer möglichen Entlassung entscheidend beeinflussen.

Inhaltsverzeichnis:

Forderungen der Verteidigung von Sulaiman A.

Die Verteidiger von Sulaiman A. beantragten zwar eine lebenslange Haft, lehnten jedoch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ab. Sie sprechen sich auch klar gegen eine Sicherungsverwahrung aus. Damit wäre es rechtlich möglich, dass der Angeklagte nach 15 Jahren Haft entlassen wird.

  • Keine Sicherungsverwahrung
  • Keine besondere Schwere der Schuld
  • Entlassung nach 15 Jahren denkbar

Position der Bundesanwaltschaft

Die Bundesanwaltschaft fordert neben der lebenslangen Haftstrafe auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Zusätzlich will sie eine Sicherungsverwahrung durchsetzen, um eine Freilassung auch nach Verbüßung der Strafe zu verhindern. Nach Einschätzung der Ermittler soll sich Sulaiman A. über Jahre radikalisiert haben. Er soll enge ideologische Nähe zur Terrormiliz „Islamischer Staat“ entwickelt haben. Das Ziel sei gewesen, nicht nur Michael Stürzenberger, sondern auch möglichst viele Islamkritiker und „vermeintlich Ungläubige“ zu töten.

Forderungen der Nebenklage

Die Rechtsvertreter der Familie des getöteten Polizisten Rouven Laur schlossen sich der Haltung der Bundesanwaltschaft an. Sie verlangen ebenfalls eine Sicherungsverwahrung, um die Öffentlichkeit dauerhaft vor dem Täter zu schützen. Damit stehen sie im klaren Gegensatz zur Verteidigung.

Ablauf der weiteren Verhandlung

Nach einer Sommerpause soll der Angeklagte am 15. September sein letztes Wort sprechen. Das Oberlandesgericht Stuttgart könnte das Urteil bereits am 16. September verkünden. Der Fall wird bundesweit aufmerksam verfolgt, da er sowohl strafrechtlich als auch gesellschaftlich hohe Bedeutung hat.

Quelle: MANNHEIM24, www.patizonet.com/de/