Freitag, 24 Januar 2025 17:45

Heidelberg führt neue Gebühren für Mobilitätsanbieter ein

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E-Tretroller-Heidelberg E-Tretroller-Heidelberg pixabay/Heidelberg

Heidelberg plant die Einführung von Gebühren für Anbieter von E-Tretrollern, Mieträdern und Carsharing-Diensten. Der Gemeinderat hat ein neues Konzept beschlossen, um die Nutzung öffentlicher Flächen besser zu regeln und eine gerechtere Verteilung sicherzustellen.

Inhaltsverzeichnis:

Konzept für Sondernutzungsgebühren verabschiedet

Am 14. November 2024 hat der Gemeinderat in Heidelberg ein neues Konzept zur Einführung von Sondernutzungsgebühren verabschiedet. Diese Gebühren betreffen Anbieter von E-Tretrollern, Mieträdern und Carsharing, wenn sie öffentliche Flächen wie Gehwege oder Parkplätze nutzen. Die Gebühren sind wie folgt gestaffelt:

  • 72 Euro pro Jahr für jeden E-Tretroller,
  • 48 Euro pro Jahr für jedes Mietrad,
  • 40 Euro pro Jahr für jeden Stellplatz im Carsharing.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Intensität der Nutzung öffentlicher Flächen sowie nach Faktoren wie der Häufigkeit der Nutzung, der Flächengröße und möglichen Verkehrsproblemen. Ziel des Konzepts ist es, eine faire und gleichberechtigte Behandlung aller Mobilitätsanbieter sicherzustellen.

Auswirkungen auf Fußgänger- und Radwege im Fokus

Ein zentraler Aspekt des Gebührenkonzepts ist die Beeinträchtigung von Fuß- und Radwegen. Obwohl Carsharing-Parkplätze größere Flächen beanspruchen, erhalten sie aufgrund ihrer geringeren Auswirkungen auf Gehwege niedrigere Gebühren. Die Stadtverwaltung hebt hervor, dass die Gebühren nicht nur der Einnahmeerzielung dienen, sondern auch zur besseren Organisation des öffentlichen Raums beitragen sollen.

Die Gebühren könnten Anbieter motivieren, ihre Fahrzeuge effizienter und ordentlicher zu platzieren, was letztlich der Allgemeinheit zugutekommen würde. Außerdem könnten die Maßnahmen zur Entlastung des städtischen Haushalts beitragen, indem intensive Nutzer öffentlicher Flächen stärker belastet werden.

Weitere Entscheidungen im Januar und Februar 2025

Bevor die Gebühren endgültig eingeführt werden, finden noch weitere Beratungen statt:

  • Am 29. Januar 2025 wird der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität den Vorschlag diskutieren.
  • Am 5. Februar 2025 folgt eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss.
  • Eine endgültige Entscheidung wird am 20. Februar 2025 im Gemeinderat getroffen.

Bereits im November 2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, das Angebot an Mietrollern einzuschränken. Mit den geplanten Gebühren wird eine verbindlichere Kontrolle über die Nutzung öffentlicher Flächen ermöglicht. Heidelberg setzt damit einen klaren Schritt in Richtung gerechterer und effizienterer Nutzung des öffentlichen Raums. Dieses Konzept könnte auch für andere Städte als Vorbild dienen.

Quelle: webrivaig.com/de, heidelberg24.de