Dienstag, 13 Januar 2026 19:10

Frauen-Nachttaxi Heidelberg

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 Anpassungen beim Frauen-Nachttaxi in Heidelberg treten ab Februar 2026 in Kraft. Anpassungen beim Frauen-Nachttaxi in Heidelberg treten ab Februar 2026 in Kraft. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Der Gemeinderat passt ein seit Jahrzehnten bestehendes Angebot an. Ab Februar 2026 ändern sich Preise und Zeiten. Ziel bleibt die sichere Heimfahrt in der Nacht. Die Stadt reagiert damit auf steigende Kosten und höhere Nachfrage. Ähnliche kommunale Anpassungen gab es zuletzt auch bei anderen Themen in Heidelberg, mehr hier.

Inhaltsverzeichnis:

Heidelberg Gemeinderat Beschluss

In Heidelberg wurde das Frauen-Nachttaxi neu geregelt. Der Gemeinderat beschloss sozial gestaffelte Fahrpreise ab dem 1. Februar 2026. Damit soll das Angebot trotz angespannter Haushaltslage erhalten bleiben. Das Modell existiert seit 1992. Finanziert wird es aus Steuermitteln, einem Zuschuss der Taxizentrale Heidelberg und den Einnahmen aus dem Fahrscheinverkauf. Auch in der Rhein-Neckar-Region gibt es Anpassungen. In Mannheim ist eine neue Registrierung erforderlich. Veränderungen im regionalen Umfeld sind auch aus anderen Bereichen bekannt, etwa bei neuen Regelungen im Heidelberger Nachtleben.

Fahrpreise ab Februar 2026

Bis Mitte 2025 lag der Preis bei 6 Euro. Danach bei 7 Euro. Künftig gelten zwei Preisstufen. Die Stadt führt damit ein sozial gestaffeltes Modell ein. Es betrifft ausschließlich Frauen mit Hauptwohnsitz in Heidelberg.

  • 8 Euro pro Fahrt für Studentinnen, Schülerinnen, Auszubildende sowie Frauen mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+
  • 10 Euro pro Fahrt für alle übrigen berechtigten Frauen

Der einheitliche Tarif entfällt. Die Differenzierung soll die Nutzung für bestimmte Gruppen bezahlbar halten. Preisänderungen im Mobilitätsbereich gab es zuletzt auch bei anderen Angeboten in der Stadt, siehe hier.

Nutzungszeiten und Berechtigung

Die Zeiten werden verkürzt. Das Frauen-Nachttaxi fährt künftig von 22 bis 5 Uhr. Zuvor galt der Zeitraum bis 6 Uhr. Für Frauen ab 60 Jahren beginnt die Nutzung bereits um 21 Uhr. Fahrberechtigt bleiben Frauen ab 14 Jahren mit Hauptwohnung in Heidelberg. Kinder unter 14 Jahren können kostenlos mitfahren.

Fahrscheine und Übergang

Die Änderungen gelten ab dem 1. Februar 2026. Neue Fahrscheine sind ab dem 21. Januar 2026 in den Bürgerämtern erhältlich. Alle bisherigen Scheine verlieren zum Stichtag ihre Gültigkeit. Rückgaben sind zeitlich geregelt:

  1. Fliederfarbene Fahrscheine bis Ende 2028 gegen Erstattung
  2. Orangefarbene Fahrscheine bis Ende 2029 gegen Erstattung

Kostenentwicklung und Zahlen

Der Anpassung liegen konkrete Daten zugrunde. Im Jahr 2024 wurden rund 11.650 Fahrten gezählt. Mehr als 50 Prozent hätten regulär über 20 Euro gekostet. Die Ausgaben pro Fahrt stiegen deutlich. Für 2025 rechnet die Stadt mit einer Budgetüberschreitung von etwa 80.000 Euro. Die finanziellen Effekte des neuen Modells sollen ausgewertet werden. Auf dieser Basis entscheidet der Gemeinderat später über weitere Schritte.

Quelle: HEIDELBERG24, MILEKCORP

FAQ

Was ist das Frauen-Nachttaxi in Heidelberg?

Das Frauen-Nachttaxi ist ein seit 1992 bestehendes Angebot der Stadt Heidelberg, das Frauen eine sichere Taxifahrt in den Nachtstunden ermöglicht und teilweise aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

Ab wann gelten die neuen Regelungen für das Frauen-Nachttaxi?

Die neuen Preise und Nutzungszeiten treten am 1. Februar 2026 in Kraft.

Wie hoch sind die Kosten pro Fahrt ab Februar 2026?

Studentinnen, Schülerinnen, Auszubildende sowie Frauen mit Heidelberg-Pass oder Heidelberg-Pass+ zahlen 8 Euro pro Fahrt, alle übrigen berechtigten Frauen zahlen 10 Euro.

Wer darf das Frauen-Nachttaxi nutzen?

Fahrberechtigt sind Frauen ab 14 Jahren mit Hauptwohnung in Heidelberg. Kinder unter 14 Jahren können kostenlos mitfahren.

Zu welchen Zeiten ist das Frauen-Nachttaxi verfügbar?

Das Angebot gilt künftig von 22 bis 5 Uhr. Frauen ab 60 Jahren können das Taxi bereits ab 21 Uhr nutzen.

Was passiert mit alten Fahrscheinen?

Alle bisherigen Fahrscheine verlieren zum 1. Februar 2026 ihre Gültigkeit. Fliederfarbene Scheine können bis Ende 2028, orangefarbene bis Ende 2029 gegen Erstattung zurückgegeben werden.