Inhaltsverzeichnis:
- Festnahme an der B38 bei amerikanischer Gaststätte
- Ortung bringt Aufklärung – und neue Fragen
- Eigeninitiative ohne Absprache mit Behörden
- Ermittlungen zu Besitz und ursprünglichem Diebstahl
Festnahme an der B38 bei amerikanischer Gaststätte
Die Mannheimer Polizei verhaftete am Donnerstagabend einen 27-jährigen Mann, der einen angeblich gestohlenen BMW fuhr. Der Wagen war zuvor in Dortmund als gestohlen gemeldet worden. Mithilfe der eingebauten Ortungstechnologie konnte der Wagen an der Bundesstraße 38 in Mannheim geortet werden.
Ein ziviles Einsatzfahrzeug der Mannheimer Polizei überwachte das Auto, das auf dem Parkplatz eines amerikanischen Lokals stand. Als der Mann den Wagen betreten wollte, griffen die Beamten ein. Zu diesem Zeitpunkt galt er als mutmaßlicher Autodieb.
Ortung bringt Aufklärung – und neue Fragen
Im anschließenden Verhör legte der 27-Jährige schlüssige Beweise vor, dass er der rechtmäßige Besitzer des BMW ist. Nach Angaben der Dortmunder Polizei war das Fahrzeug dem Mann Ende April in Rumänien gestohlen worden. Während eines Familienbesuchs verlor er dort sein Auto an Unbekannte.
Statt aufzugeben, aktivierte der Mann die Ortungsfunktion des Fahrzeugs. Diese führte ihn zunächst nach Dortmund, wo der BMW offenbar einem neuen Besitzer übergeben worden war – einem 38-jährigen Mann, der das Auto nach dem Diebstahl erworben hatte.
Eigeninitiative ohne Absprache mit Behörden
Ohne die rumänische oder deutsche Polizei einzubeziehen, reiste der 27-Jährige nach Dortmund, fand den Wagen und fuhr davon – mit dem eigenen Autoschlüssel. Diese eigenständige Rückbeschaffung löste die Verhaftung in Mannheim aus. Die Beamten vor Ort wussten zu diesem Zeitpunkt nichts von den wahren Besitzverhältnissen.
Die Polizei musste den BMW sicherstellen, um weitere Untersuchungen zu ermöglichen. Offen bleibt, ob der Mann durch sein Handeln gegen geltendes Recht verstoßen hat, obwohl er der Eigentümer ist.
Ermittlungen zu Besitz und ursprünglichem Diebstahl
Die Behörden stehen nun vor mehreren Herausforderungen:
- Klärung der rechtmäßigen Besitzverhältnisse des BMW.
- Untersuchung der Rolle des 38-jährigen Käufers in Dortmund.
- Ermittlung der ursprünglichen Diebe in Rumänien.
- Prüfung, ob der Besitzer durch die Rücknahme des Wagens juristisch belangt werden kann.
Bis zur abschließenden Klärung bleibt das Fahrzeug in polizeilichem Gewahrsam. Der Fall zeigt, wie moderne Technik wie GPS-Ortung einerseits zur Aufklärung beitragen, andererseits aber auch neue juristische Konflikte schaffen kann.
Quelle: MANNHEIMER MORGEN