Inhaltsverzeichnis:
- Amokfahrt durch die Mannheimer Planken
- Zugriff im Mannheimer Hafen
- Ermittlungen zu psychischer Erkrankung und möglichem Extremismus
- Prozessbeginn und rechtliche Bewertung
Amokfahrt durch die Mannheimer Planken
Am 3. März 2025 fuhr Alexander S. mit einem dunklen Kleinwagen durch die Mannheimer Planken. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann verloren ihr Leben. 14 weitere Menschen wurden verletzt, fünf davon schwer. Augenzeugen berichteten von Panik, Schreien und Chaos. Smartphones warnten vor einer „lebensbedrohlichen Lage“. Innerhalb weniger Minuten verbreiteten sich Gerüchte und Falschmeldungen.
Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer befand sich zufällig in der Nähe. Sie war privat unterwegs, begleitet von einem Kollegen der Kriminalpolizei. Beide wurden Zeugen der Tat. Schäfer beschrieb später, dass das Fahrzeug mit hoher Geschwindigkeit durch die Fußgängerzone raste. Sofort griff sie zum Handy und alarmierte den Polizeiführer mit dem Stichwort „Amokfahrt“.
Überwachungskameras bestätigten die Schilderungen. Das Fahrzeug überquerte Straßenbahngleise, Menschen versuchten sich zu retten. Die Szenen erinnerten viele an frühere Gewaltereignisse in Mannheim, insbesondere an den Angriff auf dem Marktplatz im Mai 2024.
Zugriff im Mannheimer Hafen
Nur wenig später wurde Alexander S. am Mannheimer Hafen entdeckt. Streifenbeamte fanden ihn unter einem alten Kran, wo er sich versteckt hatte. Als er zuvor die Flucht antreten wollte, blockierte ihm ein Taxifahrer den Weg. Der Mann reagierte mit einem Schuss aus einer Schreckschusswaffe in die Luft.
Kurz darauf versuchte er, sich mit derselben Waffe das Leben zu nehmen. Der Schuss in den Mund blieb jedoch ohne tödliche Wirkung. Beamte konnten ihn festnehmen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim leitete sofort ein Verfahren wegen zweifachen Mordes und mehrfachen versuchten Mordes ein.
Leitender Oberstaatsanwalt Romeo Schüssler traf kurz nach der Tat am Ort des Geschehens ein. Gemeinsam mit der Polizeipräsidentin koordinierte er die ersten Maßnahmen. Die Ermittlungen begannen umgehend und konzentrierten sich zunächst auf die Frage nach dem Motiv.
Ermittlungen zu psychischer Erkrankung und möglichem Extremismus
Im Juni 2025 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Alexander S. Der Mann äußerte sich bis heute weder zur Tat noch zu den Hintergründen. Nach Angaben der Ermittler gebe es keine Beweise für ein politisches Motiv, doch Hinweise auf eine langjährige psychische Erkrankung.
Trotzdem untersuchten die Behörden auch mögliche rechtsextreme Bezüge. Ergebnisse der SWR-Recherche ergaben:
- Der Angeklagte interessierte sich für Musik aus der Zeit des Nationalsozialismus, darunter das sogenannte „Teufelslied der SS“.
- Er war wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole vorbestraft.
- In sozialen Netzwerken fanden Ermittler Hinweise auf Teilnahmen an Versammlungen von Reichsbürgern.
Innenminister Thomas Strobl bestätigte im Innenausschuss des baden-württembergischen Landtags, dass den Behörden diese Kontakte bekannt waren. Dennoch sehen die Gutachter die psychische Verfassung als zentralen Punkt. Alexander S. soll an Schizophrenie leiden und sich schon vor der Tat in seinem Umfeld auffällig verhalten haben – unter anderem durch aggressives Fahrverhalten.
Prozessbeginn und rechtliche Bewertung
Am 31. Oktober 2025 beginnt am Landgericht Mannheim der Prozess gegen Alexander S. Das Verfahren ist auf 13 Verhandlungstage angesetzt und soll voraussichtlich bis kurz vor Weihnachten dauern. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt vermindert schuldfähig war.
Das Gericht wird psychiatrische Gutachten auswerten und zahlreiche Zeugen vernehmen. Auch die Frage, ob rechtsextreme Überzeugungen Einfluss auf die Tat hatten, bleibt Gegenstand der Beweisaufnahme. Der Verteidiger von Alexander S. äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen.
Für Mannheim bedeutet der Prozess eine erneute Auseinandersetzung mit Gewalt im öffentlichen Raum. Nach dem Anschlag im Jahr 2024 steht die Stadt erneut unter dem Eindruck einer Tragödie, die viele Menschen tief verunsichert hat.
Wichtige Fakten im Überblick
- Tatdatum: 3. März 2025
- Ort: Fußgängerzone Mannheim (Planken)
- Opfer: 2 Tote, 14 Verletzte (davon 5 schwer)
- Tatverdächtiger: Alexander S., 40 Jahre, aus Ludwigshafen
- Prozessbeginn: 31. Oktober 2025, Landgericht Mannheim
- Anklagepunkte: Zweifacher Mord, mehrfacher versuchter Mord
- Besonderheit: Verdacht auf psychische Erkrankung und rechtsextreme Bezüge
Die Stadtgesellschaft blickt nun auf den Beginn des Prozesses. Viele hoffen auf Antworten, warum es zu dieser Tat kam und welche Konsequenzen daraus gezogen werden. Der Fall Alexander S. zeigt, wie eng psychische Instabilität und gesellschaftliche Radikalisierung miteinander verflochten sein können – auch ohne klares Motiv.
Quelle: SWR, YouTube, DER SPIEGEL, webrivaig.com/de